ArzthaftungWie weit reicht der „Anscheinsbeweis“ im Arzthaftungsprozess? – Drei aktuelle Urteile
| Wenn Patienten Arzthaftungsansprüche geltend machen und Klagen erheben, berufen sie sich in der Begründung oft auf den „Anscheinsbeweis“. Dass dieser aber nicht zulasten der Behandlerseite uferlos ausgedehnt werden kann, hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in drei Entscheidungen klargestellt, die auch Chefärzte kennen sollten. |
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AUSGABE: CB 9/2024, S. 16 · ID: 50128241