BeratungWie ist eine mittelbare Beratung abzurechnen?
| Frage: „Wir haben einen Patienten behandelt und dessen Angehörigen über den OP-Verlauf und Befund aufgeklärt. Diese Aufklärung fand auf Wunsch des Patienten statt. Nun lehnt die private Krankenversicherung (PKV) die Erstattung der Ziffer ab. Begründung: Die Beratungsleistung sei direkt gegenüber dem Patienten zu erbringen. Wie ist in diesem Fall zu verfahren? Sollten wir besser die Ziffer 4 abrechnen oder die Ziffer 1 zum 3,5-fachen Steigerungssatz? Die Aufklärung der Angehörigen ist ja i. d. R. sehr aufwendig und dauert mindestens 30 Minuten.“ |
Antwort: Zwar richtet sich üblicherweise eine Beratung unmittelbar an den Patienten, jedoch gibt es Situationen, in denen der Patient nicht direkt beraten werden kann oder soll. In diesem Fall spricht man von einer „mittelbaren Beratung“.
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AUSGABE: CB 11/2024, S. 3 · ID: 50122962