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CBChefärzteBrief

DermatologieWie ist eine Dehnungsplastik abzurechnen?

Abo-Inhalt09.01.202310631 Min. LesedauerVon beantwortet von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

| Frage: „Welche GOÄ-Ziffer würden Sie für eine Dehnungsplastik ansetzen? Kostenträger erkennen die Nr. 2381a GOÄ (Dehnungs-/einfache Hautlappenplastik) des Öfteren nicht an.“ |

Antwort: Kostenträger beanstanden hin und wieder Hautlappenplastiken in Verbindung mit operativen Eingriffen. Nach ihrer (subjektiven) Einschätzung ist der erbrachte Wundschluss nicht in Form einer Hautlappenplastik berechnungsfähig.

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AUSGABE: CB 10/2023, S. 12 · ID: 48867714

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