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CBChefärzteBrief

OtologieWie ist die Replatzierung von Magneten beim Cochlea-Implantat abzurechnen?

07.12.2023372 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Bei einem mit einem Cochlea-Implantat versorgten Kind hatte sich der Magnet auf der linken Seite verschoben. Unter Lokalanästhesie wurden die Magnete auf beiden Seiten entfernt und wieder eingesetzt. Kann ich dafür die Nr. 2010 GOÄ zweimal ansetzen?“ |

Antwort: Nein. Die Leistung nach Nr. 2010 GOÄ ist zur Entfernung von tief sitzenden Fremdkörpern vorgesehen, die von außen eingedrungen sind, nicht jedoch zur Entfernung operativ eingebrachter Teile, wie z. B. Batterien oder Implantate. Im vorliegenden Fall raten wir, für die gesamte Prozedur eine Komplexleistung anzusetzen. Hier bietet es sich ggf. an, die Nr. 3096 GOÄ (Schrittmacher-Aggregatwechsel; 148,81 Euro, 2,3-fach) als Analogbewertung zweimal anzusetzen.

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AUSGABE: CB 1/2024, S. 2 · ID: 47005226

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