UmsatzsteuerUnter welchen Voraussetzungen sind Privatkliniken umsatzsteuerfrei?
| Heilbehandlungsleistungen, die von Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften erbracht werden, sind nach dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Für Krankenhausbehandlungen gibt es eine separate Steuerbefreiungsvorschrift. Diese gilt jedoch nur für bestimmte Krankenhäuser, insbesondere für Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie für solche, die nach § 108 Sozialgesetzbuch (SGB) V zugelassen sind, wie Universitätskliniken oder Vertragskrankenhäuser. Doch auch Privatkliniken können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: CB 7/2025, S. 19 · ID: 50440305