GastroenterologieTransposition bei Kolonresektion: Ist die Eröffnungsleistung nach Nr. 3135 abzuziehen?
| Frage: In einem älteren CB-Beitrag ging es um die Transposition bei Kolonresektion (CB 12/2005, Seite 19). Wir haben in einem Fall die Nr. 3235 GOÄ zuzüglich der Nr. 3176 GOÄ abgerechnet. Die Versicherung argumentiert hier, dass in diesem Fall die Eröffnungsleistung nach Nr. 3135 GOÄ hätte abgezogen werden müssen. Ist das so richtig oder kann man jeden Eingriff auch selbstständig durchführen? Wir haben bis dato sehr viele Rechnungen genauso in dieser Kombination abgerechnet, es ist jetzt aber das erste Mal, dass eine Versicherung den Abzug der 3135 fordert.“ |
Antwort: Die Abrechnung der Nr. 3235 GOÄ in Verbindung mit Nr. 3176 GOÄ wird in diesem Falle offensichtlich akzeptiert. In der Vergangenheit wurde hier oft Widerstand seitens der Kostenträger festgestellt. Argumentiert wurde, es handle sich bei der Transposition nach Nr. 3176 um eine unselbstständige und damit nicht abrechenbare Leistung. Allerdings ist die Argumentation der Versicherung wegen des Abzugs der Eröffnungsleistung nach Nr. 3135 hier korrekt. Sie bezieht sich auf die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts L (Chirurgie) Abs. 2:
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AUSGABE: CB 8/2024, S. 20 · ID: 49923202
