SozialrechtSV-Pflicht von Poolärzten im Notdienst: politische Einigung auf Parameter zur Selbstständigkeit
| Ob Ärzte, die am vertragsärztlichen Notdienst teilnehmen, sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige oder abhängig Beschäftigte anzusehen sind, war in der jüngeren Vergangenheit umstritten. Entscheidend bei der Beurteilung der Sozialversicherungs-(SV)-Pflicht ist der Einzelfall. Da es viele Modelle des ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes gibt (z. B. von KV betriebene Notarztpraxis, Taxiarzt, Poolarzt), kann die Frage nach der SV-Pflicht nicht grundsätzlich beantwortet werden. Die Teilnahme eines Vertragsarztes am vertrags-(zahnärztlichen) Notdienst ist per se kein Umstand, der eine Versicherungspflicht aufgrund Beschäftigung ausschließt. |
Rechtsprechung
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AUSGABE: CB 10/2024, S. 3 · ID: 50149706