HaftungsrechtSuizid am Tag der Entlassung aus psychiatrischer Behandlung – dennoch kein Behandlungsfehler
| Der Patient selbst äußerte den Wunsch nach Entlassung aus der stationären psychiatrischen Behandlung. Dem entsprachen die Ärzte – und noch am selben Abend verübte der Patient den Suizid. Gleichwohl kam das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Beschluss vom 02.11.2021, Az. 4 U 1646/21) zu der Schlussfolgerung, dass den Ärzten kein Behandlungsfehler anzulasten sei. Was der Chefarzt bei der Behandlung und Entlassung von suizidgefährdeten Patienten beachten sollte, zeigt der folgende Artikel. |
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AUSGABE: CB 6/2022, S. 11 · ID: 48284945

