BehandlungsfallPKV: Können am selben Tag ein ambulanter und ein stationärer Behandlungsfall angelegt werden?
| Frage: „Über unsere Notaufnahme werden Patienten zunächst immer ambulant aufgenommen. Ggf. ergibt sich im Zuge der Untersuchungen die Notwendigkeit, dass der Patient stationär versorgt und aufgenommen werden muss. Können wir in dem Fall beim PKV-Patienten einen ambulanten Fall (Abrechnung der Leistungen bis zur Feststellung des stationären Aufenthalts) vor dem stationären Fall (mit oder ohne Wahlleistungen, je nach Patientenwunsch), der aber am selben Tag angelegt wird, abrechnen?“ |
Antwort: Eine ambulante Behandlung neben einer stationären ist am selben Tag nur in bestimmten (unvorhersehbaren) Fallkonstellationen möglich.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: CB 9/2025, S. 3 · ID: 50412728