ArzthaftungNun gar kein Schmerzensgeld: Klinik haftet nicht für bei Antibiotikagabe verschluckten Apfel!
| Wenn sich ein einjähriges Kind bei einer intravenösen Antibiotikagabe an einem Stück Apfel verschluckt, das nach dem Essen noch im Mund verblieben ist, liegt grundsätzlich kein Fehlverhalten des Klinikpersonals vor. Während die Vorinstanz der Patientenseite noch 1 Mio. Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte, hob das Berufungsgericht dieses Urteil nunmehr auf – und verneinte eine Haftung gänzlich (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt/Main, Urteil vom 25.04.2023, Az. 8 U 127/21). |
Urteil kassiert: statt 1 Mio. Euro nun gar kein Schmerzensgeld
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AUSGABE: CB 6/2023, S. 9 · ID: 49486361