WahlleistungenMehrere Vertretungsvereinbarungen im selben Behandlungszeitraum: Liquidationsrecht bleibt!
| Wahlärzte, die sich wegen vorhersehbarer Verhinderung von qualifizierten Kollegen unter Beibehaltung des Liquidationsrechts vertreten lassen, müssen sich von Patienten und Versicherern regelmäßig anhören, sie würden ihrer Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung nicht nachkommen. Zudem wird oft die Wirksamkeit der getroffenen Vertretungsvereinbarung infrage gestellt (vgl. CB 04/2023, Seite 3 ff.). In diesem Zusammenhang hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe der Zahlungsklage eines Chefarztes stattgegeben und klargestellt: Selbst wenn der Wahlarzt im selben Behandlungszeitraum mehrere aufeinanderfolgende Vertretungsvereinbarungen mit dem Patienten schließt, bleibt das Liquidationsrecht des Wahlarztes erhalten. Das gilt selbst dann, wenn der Wahlarzt wegen anderweitiger ärztlicher Tätigkeit verhindert ist (Urteil vom 30.03.2023, Az. 13 U 632/20). |
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AUSGABE: CB 6/2023, S. 3 · ID: 49486363