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CBChefärzteBrief

E-Rezept aktuellKrankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken: Chargendokumentation

Abo-Inhalt10.10.20243015 Min. LesedauerVon mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen

| Rückwirkend zum 01.01.2024 und zunächst befristet bis zum 30.06.2025 haben sich der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) darauf geeinigt, dass Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken beim E-Rezept anstatt der tatsächlichen Chargenbezeichnung alternativ auch das Wort „KLINIK“ in das dafür vorgesehene Datenfeld eintragen dürfen. |

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