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GastroenterologieKoloskopie und ÖGD wurden parallel erbracht – wie oft sind Zuschläge ansatzfähig?

Abo-Inhalt04.04.20252 Min. LesedauerVon beantwortet von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzragen PVS Büdingen

| Frage: „Wir haben eine Ösophago-Gastro-Duodenoskopie (ÖGD) parallel zu einer Koloskopie durchgeführt. Dabei haben wir jeweils digitale Kontrastierungsverfahren Narrow Band Imaging (NBI) angewendet. Dürfen wir hierfür die Nr. 634 GOÄ (Lichtreflex-Rheographie) analog zweimal abrechnen? Gleiches gilt für Nr. 5295 GOÄ analog für den Einsatz des flexiblen digitalen Endoskops, die wir ebenfalls zweimal angesetzt haben.“ |

Antwort: In der PKV-eigenen Kommentierung zur GOÄ ist zum Narrow-Band Imaging folgende Anmerkung enthalten: „Es handelt sich um Varianten der Endoskopie, so dass gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ für eine besondere Ausführung keine zusätzliche Gebühr berechnet werden kann. Ein ggf. erhöhter Zeitaufwand kann über den Steigerungsfaktor berücksichtigt werden.“ Diese Auffassung gilt jedoch als nicht mehr praxisrelevant, da hierzu eine Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer v. 21.08.2020 vorliegt: „Zuschlag für Narrow Band Imaging (NBI) und/oderBlue Light Imaging (BLI)/Light Color Imaging (LCI)und/oder ähnliche Bildgebungsverfahren, je Sitzung (alle Hervorhebungen durch die Redaktion), Abrechnung analog Nr. 634 GOÄ „Lichtreflex-Rheographie“.

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