PneumologieKönnen Trachealkanülenentfernung und Okklusivverband nach Bronchoskopie separat berechnet werden?
| Frage: „Nach einer Bronchoskopie bei einem Privatpatienten wird die Trachealkanüle entfernt. Anschließend wird die Tracheostomaöffnung mit einem Okklusivverband verschlossen. Können die Trachealkanülenentfernung und der Okklusivverband jeweils separat berechnet werden? Oder kann für die Nr. 678 GOÄ ein höherer Steigerungsfaktor gewählt werden?“ |
Antwort: In der GOÄ gibt es keine Leistung für die Trachealkanülenentfernung. Hier bietet sich eine analoge Abrechnung mit Nr. 1529 GOÄ an. Sofern diese in Verbindung mit einer Bronchoskopie durchgeführt wird, ist es allerdings zweckmäßig hier nur die Bronchoskopie nach Nr. 678 GOÄ abzurechnen. Begründung:
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AUSGABE: CB 6/2023, S. 2 · ID: 49424252