DatenschutzImpfzentrum haftet ohne Erheblichkeitsschwelle für versehentlichen Datenversand per E-Mail
| Der Betreiber eines Impfzentrums ist auch bei versehentlicher Weitergabe personenbezogener Daten schadenersatzpflichtig. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Schaden eine sog. Erheblichkeitsschwelle überschreitet. (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Urteil vom 20.01.2023, Az. 11 U 88/22). |
Sachverhalt
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AUSGABE: CB 6/2023, S. 12 · ID: 49332914
