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CBChefärzteBrief
Juli 2023

OrthopädieHüft- und Knie-TEP: Wie ist die präoperative Planung abrechenbar?

20.06.2023266 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Seit einiger Zeit nutzen wir das MAKO Robotic System zur Implantation von Hüft- und Knieprothesen (TEP). Hier wird i. d. R. zwei bis vier Wochen vor der OP ein CT erstellt (3-D-Planung, Stryker). Das CT wird anschließend vor dem Eingriff besprochen und vom Chirurgen adjustiert. Bei Hüft-TEP wird vor der OP zusätzlich der sog. Sakrale Slope bestimmt und in die Planung der Prothesensituation einbezogen. Wir rechnen daher die Nr. 2562 analog GOÄ ab. Dies lehnen die Kostenträger oft ab und verweisen auf ältere Urteile zur Navigation (Planung während der OP). Hier findet aber die Planung klar vor der OP statt. Ist die Abrechnung dann ebenfalls unzulässig? Gibt es andere Optionen? Da die MAKO Technik in Deutschland zunehmend genutzt wird, dürfte die Frage auch andere Kollegen interessieren.“ |

Antwort: Jegliche Berechnung einer Operationsplanung wird bei der Erstattung auf Probleme stoßen! Außer Nr. 2562 analog GOÄ wurde auch in der Vergangenheit schon die Abrechnung von präoperativen Planskizzen nach Nr. 3321 analog GOÄ versucht und beanstandet. Alle Formen einer OP-Planung sind mit der Honorierung der eigentlichen Leistung (dem operativen Eingriff) abgegolten.

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AUSGABE: CB 7/2023, S. 1 · ID: 49552040

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