BildgebungFarbduplexsono der hirnversorgenden Arterien: Ist neben den Nrn. 410, 420 und 649 GOÄ die Nr. 645 GOÄ separat ansatzfähig?
| Frage: „Wir haben eine intrakranielle, extrakranielle und transkranielle PW/Farbduplexsonografie der hirnversorgenden Arterien durchgeführt. Dafür haben wir die GOÄ-Ziffern 410, 420 (3 x) und 649 (2,5-fach) angesetzt. Kann man daneben die Nr. 645 GOÄ noch zusätzlich berechnen?“ |
Antwort: Die Nr. 645 kann neben 410, 420 und 649 berechnet werden, nach der GOÄ ergibt sich kein Ausschluss. Die Abrechnung der Duplexsonografie ist in der GOÄ 1996 nicht geregelt worden. Der Gebührenordnungsausschuss der Bundesärztekammer hat deswegen bereits am 21.05.1996 für die Abrechnung duplexsonografischer Leistungen eine Abrechnungsempfehlung beschlossen, die im Deutschen Ärzteblatt 93, Heft 28–29, 15.07.1996 (69) A-1923) veröffentlicht wurde (online unter iww.de/s12054).
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AUSGABE: CB 1/2025, S. 2 · ID: 50257550