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CBChefärzteBrief
Juni 2013

StrafrechtDie Fixierung von Patienten im Krankenhaus –nicht nur in Psychiatrie und Pflege ein Thema

Abo-Inhalt04.04.2014140 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin und Fachanwältin für MedR Anna Stenger, LL.M., Wienke & Becker – Köln

| Nicht nur in der Psychiatrie, sondern auch in jedem Allgemeinkrankenhaus passiert es immer wieder: Patienten werden fixiert, weil sie verwirrt sind, sich selbst gefährden oder aufgrund ihres Alters eine akute Sturzgefahr besteht. Doch Vorsicht: Jede Fixierung ist zunächst eine Freiheitsentziehung! Sie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zu rechtfertigen. Dieser Beitrag zeigt anhand der aktuellen Rechtsprechung, welche Maßnahmen zur Fixierung erlaubt sind – und was der Arzt besser unterlassen sollte, will er nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. |

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AUSGABE: CB 6/2013, S. 7 · ID: 39284880

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