ArzthaftungsrechtBeweislast bei Dekubitus bleibt auf Patientenseite
| Dekubitusprophylaxe ist gerade bei längeren Krankenhausaufenthalten von bettlägerigen Patienten ein wichtiges Thema. Bildet sich beim Patienten dennoch ein Dekubitus, können hierauf Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren gestützt – und auch eingeklagt werden. Wie die Beweislast im Prozess verteilt ist und welche Anforderungen für Verfahrensweisen und Dokumentation in der Klinik gelten, dafür hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in seinem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 30.11.2021 (Az. 4 U 1764/21) wichtige Leitplanken vorgegeben. |
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AUSGABE: CB 8/2022, S. 13 · ID: 48411002