GOÄBeratungsleistungen in der neuen GOÄ – ein erster Überblick
| In der aktuell geltenden GOÄ‘96 besteht nur eine begrenzte Möglichkeit, Beratungsleistungen über die Nrn. 1 und 3 auch bei entsprechendem Zeitaufwand abzubilden. Der vom 129. Deutschen Ärztetag verabschiedete Entwurf zur GOÄ (GOÄ-E; CB 07/2025, Seite 3 ff.) sieht dagegen wesentlich differenziertere Möglichkeiten vor. Hinzu kommt, dass Abrechnungsbeschränkungen im Behandlungsfall sowie neben anderen Leistungen weitgehend eliminiert werden sollen. Die Auswirkungen dieser Neuregelungen sind zwar erfreulich, jedoch mit einer Kostensteigerung für die Leistungserbringer verbunden, deren Auswirkungen noch nicht absehbar sind. |

Inhaltsverzeichnis
- Beratungsleistungen lassen sich differenzierter bewerten
- Palliativmedizinische Betreuungen erhalten eigene Zuschläge
- Beratung per Telefon und E-Mail erhält eigene Ziffern
- Beratung zu selbstgenerierten Vitalparametern wird separat berücksichtigt
- Reisemedizinische Beratung erhält eigene Leistungspositionen
- Zeitliche Trennung der Beratung von anderen Leistungen wird relevant
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AUSGABE: CB 11/2025, S. 17 · ID: 50554136