PrivatliquidationBÄK-Empfehlung: Nrn. 4 und 15 GOÄ per Videosprechstunde sind analog abzurechnen
| Die Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) vom 14./15.05.2020 zu telemedizinischen Leistungen wurden ergänzt (BÄK-Bekanntmachung online unter iww.de/s5958). Dies hat der Vorstand der BÄK am 09./10.12.2021 beschlossen. Es geht um den Einsatz von Videoübertragungen bei Fremdanamnese sowie bei flankierenden Maßnahmen für chronisch kranke Patienten. |
Die erste ergänzende Abrechnungsempfehlung zur Telemedizin betrifft die Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) mittels Videoübertragung – im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken. Empfohlen wird für diese Leistung die Abrechnung der Nr. 4 GOÄ analog (220 Punkte).
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AUSGABE: CB 3/2022, S. 1 · ID: 47958238