PatientenaufklärungAufklärungsgespräch und Einwilligung – wann und wie?
| Zum Beitrag im CB 06/2022, Seite 13) erhielt die CB-Redaktion zwei Leserfragen. Diese geben wir hier mit den Antworten des Autors wieder. |
Frage: Wie viel Zeit sollte im Idealfall zwischen der Aufklärung über einen Eingriff und der schriftlichen Einwilligung des Patienten liegen? Sehr gängige Praxis in unserem Haus ist es, dem Patienten bei Elektiveingriffen (z. B. Hernien, Schilddrüsen-OPs, GI-Krebsoperationen) den (Diomed-)Aufklärungsbogen auszuhändigen (Lesezeit 15 bis 30 min). Dann folgt das Aufklärungsgespräch (Dauer 5 bis 15 min), anschließend unterzeichnet der Patient den Aufklärungsbogen. Der Patient wird aktiv gefragt, ob er eine Kopie des Aufklärungsbogens möchte, und erhält diese im Falle der Bejahung. Aufklärung und Unterzeichnung geschehen mindestens am Vortag der OP, oft auch zwei bis drei Tage vorher. Somit kann der Patient seine Entscheidung noch einmal überschlafen und seine Einwilligung in die OP vor der OP zurücknehmen. Wie beurteilen Sie diese Praxis?
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AUSGABE: CB 8/2022, S. 15 · ID: 48429302
