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PatientenaufklärungAufklärung und Einwilligung bei „Neulandmethoden“: BGH präzisiert Anforderungen

Abo-Inhalt13.07.2021104 Min. LesedauerVon RAin Vera Keisers, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund/Münster

| Bei sog. Neulandmethoden (CB 05/2018, Seite 6) gelten bei der Aufklärung des Patienten erhöhte Anforderungen: Der Patient ist u. a. darüber zu informieren, dass der geplante Eingriff (noch) kein medizinischer Standard ist. Zudem muss dem Patienten vor dem Eingriff unmissverständlich verdeutlicht werden, dass die neue Methode die Möglichkeit unbekannter Risiken birgt (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 18.05.2021, Az. VI ZR 401/19, Abruf-Nr. 223016). Das Urteil zeigt vor allem die erhöhten Anforderungen auf, die zu stellen sind, wenn sich die Behandlerseite (ungeachtet ob Standard- oder Neulandmethode) auf eine sog. mutmaßliche Einwilligung stützen will. |

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AUSGABE: CB 8/2021, S. 7 · ID: 47491943

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