RechtsprechungAuch Privatkliniken sind an die GOÄ gebunden
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem weiteren Urteil entschieden, dass die GOÄ auch auf eine ambulante Operation in einer Privatklinik anwendbar ist (Urteil vom 13.06.2024, Az. III ZR 279/23). Vereinbarungen über Pauschalhonorare sind mithin unwirksam. Bereits geleistete Zahlungen können zurückgefordert werden. Damit führt der BGH seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 04.04.2024 fort (CB 06/2024, Seite 5 ff.). |
Inhaltsverzeichnis
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: CB 9/2024, S. 10 · ID: 50120010