BerufsrechtApprobationswiderruf nach Abrechnungsbetrug muss nicht das Ende der ärztlichen Karriere sein!
| Der Widerruf der Approbation ist augenscheinlich das Ende der ärztlichen Karriere. Dass das nicht immer der Fall sein muss, zeigt der aktuelle Fall einer Zahnärztin (Oberverwaltungsgericht [OVG] Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.02.2024, Az. 1 M 5/24). Da bei der Erteilung und beim Widerruf der Approbation für Zahn- und Humanmediziner dieselben Regeln gelten, ist die Entscheidung auch für (Chef-)Ärzte interessant. |
Approbation wird wegen Abrechnungsbetrug widerrufen
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AUSGABE: CB 11/2024, S. 20 · ID: 50057070