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CBChefärzteBrief

RadiologieAbrechnungsfallen bei der GOÄ-Abrechnung von Kontrastmitteleinbringungen

Abo-Inhalt10.03.20233430 Min. LesedauerVon Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

| Bei der Abrechnung von Angiografien werden Kontrastmitteleinbringungen in Verbindung mit den Höchstwertleistungen (z. B. Nrn. 5302, 5305, 5308, 5310 und 5312 GOÄ) hin und wieder falsch berechnet. Offenbar verleitet der jeweilige Leistungstext „… weitere Serien ... insgesamt“ dazu, die Kontrastmittelapplikation in Verbindung mit den für die Aufnahmeserien geltenden Abrechnungsbeschränkungen ebenfalls nur einmal anzusetzen – zu Unrecht. |

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AUSGABE: CB 6/2023, S. 15 · ID: 49227809

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