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AngehörigenverträgeVerträge zwischen Angehörigen: Schriftform ist kein Muss

06.11.202598 Min. Lesedauer IWW

| In der Praxis wird ein Vertrag oft schon deshalb als nicht wirksam anerkannt, weil die Vertragsparteien es unterlassen haben, ihn zu unterzeichnen. Doch hiergegen lohnt sich Gegenwehr. Das BVerfG hat nämlich aktuell entschieden, dass das Fehlen eines schriftlichen Vertrags für sich allein noch nicht dazu führen kann, dass einem Vertragsverhältnis zwischen nahestehenden Personen bzw. zwischen Angehörigen nach § 15 AO die steuerliche Anerkennung verweigert wird (BVerfG 27.5.25, 2 BvR 172/24). |

Hintergrund: Bei Betriebsprüfungen des FA werden Vertragsverhältnisse zwischen Angehörigen i. S. v. § 15 AO meist kritisch geprüft. Weichen die vertraglichen Vereinbarungen erheblich von denen zwischen fremden Dritten ab oder besteht das Vertragsverhältnis nur auf dem Papier, ohne dass die entsprechenden Leistungen erbracht werden, kann dem Vertragsverhältnis die steuerliche Wirksamkeit abgesprochen werden.

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AUSGABE: BBP 11/2025, S. 293 · ID: 50597995

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