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GesellschaftsrechtNeue Verifizierungspflicht für britische Präsenzen deutscher Unternehmen

05.09.2025220 Min. Lesedauer IWW

| Deutsche Unternehmen mit einer Präsenz im Vereinigten Königreich müssen ihre Geschäftsführer bis spätestens November 2026 identifizieren lassen, da eine neue Verifizierungspflicht für Geschäftsführer britischer Niederlassungen ab dem 18. November 2025 in Kraft tritt. Betroffen sind deutsche Kapitalgesellschaften mit einer physischen Niederlassung im UK, die sich registrieren müssen und deren Geschäftsführer ihre Identität kostenfrei online oder über einen Dienstleister verifizieren lassen können. Ohne diese Verifizierung können Geschäftsführer nicht für die Angelegenheiten der britischen Niederlassung handeln. |

Ab dem 18.11.25 gilt in Großbritannien eine neue Pflicht für ausländische Kapitalgesellschaften mit physischer Präsenz in Großbritannien (UK establishment), wie zum Beispiel Niederlassungen deutscher GmbHs oder Aktiengesellschaften. Ab diesem Zeitpunkt müssen Geschäftsführer der britischen Präsenzen deutscher Unternehmen ihre Identität verifizieren. Die Pflicht dient der Stärkung des Vertrauens in den Unternehmensstandort UK und soll die Transparenz erhöhen.

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AUSGABE: BBP 9/2025, S. 235 · ID: 50526091

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