Neue Verpflichtungen für UnternehmerAnwendung der europäischen KI-Verordnung – Nächster Umsetzungsschritt gestartet
| Seit 2.8.24 gilt die europäische KI-Verordnung. Bereits seit 1.2.25 sind im ersten Umsetzungsschritt Anbieter und Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeitenden sowie alle beauftragten Personen über die nötige Kompetenz im Umgang mit KI-Systemen verfügen. Außerdem definiert die Verordnung verbotene Praktiken, die seitdem nicht mehr angewandt werden dürfen. Anfang August 2025 ist der nächste Umsetzungsschritt erfolgt. BBP informiert, was Unternehmen hierbei zu beachten haben und wie die nächsten Umsetzungsschritte aussehen. |
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AUSGABE: BBP 9/2025, S. 237 · ID: 50512550