BetriebsprüfungNach der BP entspannt zurücklehnen: Das macht § 153 Abs. 4 AO leider unmöglich
| Eine Betriebsprüfung bedeutet sowohl für den Unternehmer als auch für den Steuerberater einen erheblichen Mehraufwand. Daher ist die Erleichterung meist groß, wenn die Prüfung abgeschlossen ist. Doch leider endet die zusätzliche Arbeitsbelastung seit 2025 nicht automatisch mit dem Abschluss der Betriebsprüfung. Denn nach § 153 Abs. 4 AO müssen nun alle abgegebenen, aber nicht vom Betriebsprüfer geprüften Steuererklärungen selbstständig auf Folgewirkungen untersucht werden. Werden Fehler festgestellt, sind diese zwingend zu berichtigen. |

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AUSGABE: BBP 6/2025, S. 157 · ID: 50407437