BetriebsprüfungHöhe der Schätzung von Warenentnahmen im Lebensmitteleinzelhandel
Abruf-Nr. 232294
| Das BMF legt jährlich Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für diverse Gewerbezweige fest, die Unternehmer von der Aufzeichnung einer Vielzahl einzelner Entnahmen entbinden. Aktuell hatte sich das FG Münster mit der Frage zu beschäftigen, ob diese amtlichen Pauschbeträge bei einem Supermarktbetreiber auch die Entnahmen von Non-Food-Artikeln umfassen oder ob hierfür weitere Beträge zu schätzen sind (FG Münster 29.4.22, 10 K 1297/20 G,U,F, Abruf-Nr. 232294, Rev. III R 28/22). |
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AUSGABE: BBP 12/2022, S. 320 · ID: 48743717