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§ 10 EStGZuschüsse für Rentner zur Krankenversicherung mindern Sonderausgaben

Abo-Inhalt16.09.202569 Min. Lesedauer IWW

Rentner, die Zuschüsse von der gesetzlichen Rentenversicherung zu ihrer privaten Krankenversicherung erhalten, müssen aufpassen: Nach einem Urteil des FG Niedersachsen (10.7.24, 4 K 21/22) mindern diese steuerfreien Zuschüsse die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge und können unter Umständen sogar dazu führen, dass sich der Gesamtbetrag der Einkünfte erhöht. Der Fall liegt derzeit zur endgültigen Entscheidung beim BFH (X R 11/25).

So wirkt sich die Regelung aus: Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind uneingeschränkt als Sonderausgaben abziehbar. Gleiches gilt grundsätzlich auch für Privatversicherte, soweit es um die Basisabsicherung geht. Werden dem Rentner aber Zuschüsse gezahlt – etwa nach einer rückwirkenden Bewilligung –, können diese dazu führen, dass der abziehbare Betrag im Steuerjahr schrumpft. Im Extremfall entsteht ein „Erstattungsüberhang“, der sogar zu versteuern ist (§ 10 Abs. 4b EStG).

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