§ 1 GrEStG„Verkürzung“ der Beteiligungskette löst GrESt aus
Abo-Inhalt17.02.20264 Min. Lesedauer IWW
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Viele Gestaltungen setzen darauf, dass sich wirtschaftlich nichts ändert, wenn lediglich die Beteiligung „nach oben“ gezogen wird. Das FG Baden‑Württemberg stellt seine Auffassung dagegen strikt auf den folgenden Wortlaut ab: Bei einer unmittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands soll die mittelbare Vorbeteiligung nicht relevant sein.
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