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§ 15b EStGVerlustverrechnungsbeschränkung beim Steuerstundungsmodell

Abo-Inhalt17.03.20262 Min. Lesedauer IWW

Das für die Annahme einer modellhaften Gestaltung i. S. d. § 15b Abs. 2 EStG erforderliche „vorgefertigte Konzept“ muss sowohl bezogen auf den Geschäftsgegenstand der Gesellschaft als auch auf ihre Konstruktion bereits vor der eigentlichen Investitionsentscheidung durch den oder die Initiatoren festgelegt worden sein. Ein Steuerstundungsmodell i. S. v. § 15b Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags gemäß § 7g Abs. 1 EStG beruhen. Entsprechende Verluste sind auch bei der Berechnung der „Nichtaufgriffsgrenze“ des § 15b Abs. 3 EStG zu berücksichtigen.

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