§ 32a EStGVerfassungsmäßigkeit des für das Jahr 2023 geltenden Grundfreibetrags
Abo-Inhalt10.03.20263 Min. Lesedauer IWW
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Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken ist das Gericht von der Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 S. 2 EStG in der für den Veranlagungszeitraum 2023 geltenden Fassung nicht überzeugt.
Sachverhalt
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ID: 50701030
