§ 20 EStGSteuerfolgen bei Ausscheiden eines typisch stillen Gesellschafters
Die Ausbuchung der bei einer GmbH als Geschäftsinhaberin bilanzierten negativen Einlagenkonten der typisch stillen Beteiligten bei Beendigung der stillen Gesellschaft hat keine Gewinnauswirkung bei der GmbH. |
Hintergrund und Entscheidung
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