Erben will gelernt seinSteuerbegünstigungen und Risiken beim „Familienheim“
| Viele Erblasser verfügen über eine eigene Wohnung. Im Erbfall kann für dieses „Familienheim“ eine Steuerbefreiung von der Erbschaftsteuer gewährt werden. Allerdings ist diese an viele und komplexe Voraussetzungen geknüpft, welche auch in den zehn Jahren nach dem Erbfall zu erfüllen sind. Andernfalls kann die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit entfallen. Weiterhin bestehen Risiken, wenn sich das Familienheim über mehrere Grundstücke erstreckt. Grund und Anlass genug, sich einmal näher mit dem Familienheim zu beschäftigen. |
Zwei Begünstigungen für geerbte Familienheime
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AUSGABE: AStW 3/2025, S. 168 · ID: 50310073
