Jahresabschluss 31.12.2024So ermitteln Sie die Urlaubsrückstellung „betriebsprüfungssicher“
| Das Jahr 2024 ist verstrichen und es stehen die Jahresabschlussarbeiten für die zum 31.12.2024 aufzustellende Bilanz auf der Tagesordnung. Haben Mitarbeiter des Unternehmens nicht ihren kompletten Jahresurlaub genommen, sondern nehmen sie Tage mit in das Jahr 2025, muss hierfür eine gewinnmindernde Urlaubsrückstellung gebildet werden. Doch wie wird die Rückstellung berechnet? Und welche Unterschiede bestehen für die Handels- bzw. Steuerbilanz? |
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AUSGABE: AStW 3/2025, S. 159 · ID: 50310072