§ 21 EStGSchadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung
Erstattet eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter im Zuge der schadenersatzrechtlichen Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs seine Einlage, handelt es sich beim Gesellschafter ertragsteuerrechtlich um einen Vorgang auf der Vermögensebene. Dieser führt bei ihm nicht zu steuerbaren Einnahmen. Unerheblich ist, wie die Gesellschaft die ursprüngliche Einlageleistung verwendet hat. Kosten für einen Zivilprozess und vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen. |
Sachverhalt
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