§ 35a EStGHaushaltsnahe Dienstleistungen: Begriff der Haushaltsnähe
Die Inanspruchnahme eines Wasch-Services (Waschen, Bügeln, Stärken, Mangeln), dessen Leistungen außerhalb des Haushalts erbracht werden, sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Entsprechendes gilt für die Inanspruchnahme von Service-Personal in einem außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen gelegenen Partyraum. |
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AUSGABE: AStW 5/2024, S. 336 · ID: 49991809
