§ 110 AOGrunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines Notars
Abo-Inhalt24.03.20262 Min. Lesedauer IWW
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Kommt ein Notar seiner Pflicht zur Anzeige nach § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des GrEStG nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zwei-Wochen-Frist nach, ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der AO hinsichtlich der versäumten Anzeigepflichtausgeschlossen.
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