§ 9 EStGFahrten eines Berufskraftfahrer zum Betriebssitz des Arbeitgebers
Hält sich ein Berufskraftfahrer nur am Wochenanfang bzw. am Wochenende für insgesamt ca. vier Stunden pro Woche am Betriebssitz des Arbeitgebers auf und muss er nach seinem Arbeitsvertrag seine Tätigkeit als Kraftfahrer für den Arbeitgeber in ganz Deutschland auf einem ihm persönlich vom Arbeitgeber zugeordneten Fahrzeug leisten, so stellt der Betriebssitz des Arbeitgebers keine erste Tätigkeitsstätte für den Berufskraftfahrer dar. |
Sachverhalt
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