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§ 15 UStGEuG verlagert den Vorsteuerabzug vor

Abo-Inhalt17.03.20266 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, FIFU – Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf

Die Vorschriften der MwStSystRL sowie die Grundsätze der Neutralität der Mehrwertsteuer und der Verhältnismäßigkeit stehen einer nationalen Regelung entgegen, nach der ein Unternehmer sein Recht auf Vorsteuerabzug in einer Steuererklärung für den Zeitraum, in dem er die materiellen Voraussetzungen für die Ausübung des Abzugsrechts erfüllt hat, nicht ausüben kann, wenn er in diesem Zeitraum die entsprechende Rechnung nicht erhalten hat, und zwar auch dann nicht, wenn sie ihm vor Abgabe der Steuererklärung zugegangen ist.

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