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Anspruch auf die EPPEnergiepreispauschale bei Photovoltaikanlage

Abo-Inhalt17.09.20242419 Min. Lesedauer IWW

Erzielten Rentner neben einer gesetzlichen Altersrente im Steuerjahr 2022 noch gewerbliche Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage, profitieren sie unter bestimmten Voraussetzungen 2022 sowohl von der Energiepreispauschale für Rentner in Höhe von 300 EUR als auch von der Energiepreispauschale (EPP) für Erwerbstätige und das selbst dann, wenn die Einkünfte aus der Photovoltaikanlage nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei waren.

Dass Rentner, die auf dem Dach ihres Eigenheims 2022 eine Photovoltaikanlage betreiben, Anspruch auf die Energiepreispauschale für Erwerbstätige haben, selbst wenn diese gewerblichen Einkünfte nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sind, kann den Antworten in den „FAQ: Energiepreispauschale (EPP)“ auf www.bundesfinanzministerium.de entnommen werden (siehe dazu Anmerkungen zu II. Anspruchsvoraussetzungen, Nummern 4 und 13).

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AUSGABE: AStW 10/2024, S. 688 · ID: 50160939

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