§ 22 EStGAufteilung von Alterseinkünften eines Ruhestandsbeamten des Europäischen Patentamts
Die Grundversorgung des Ruhegehalts eines ehemaligen Bediensteten des Europäischen Patentamts (EPA) ist in Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Versorgungsbezüge) und sonstige Einkünfte (Leibrente) aufzuteilen, sofern der Bedienstete von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, eine zuvor aufgebaute Anwartschaft bei der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung auf das Versorgungssystem des EPA zu übertragen und diese Übertragung vor dem 1.1.2011 erfolgt ist. |
Sachverhalt
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