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WerbungskostenRuhestand: So beteiligen Autohaus-GmbH-GGf und angestellte Gf den Fiskus an den Kosten der Feier

Abo-Inhalt06.06.20234708 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt (FH) Matthias Ulbrich, Visselhövede

| Nach vielen Jahren an der Spitze eines Autohauses oder als leitender Angestellter in einem Autohaus möchten sich die meisten Führungskräfte zum Ruhestand gebührend bei Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftsfreunden und Kunden bedanken und sich verabschieden. Wie Sie den Fiskus an solchen Aufwendungen beteiligen, lesen Sie nachfolgend. Die aktuelle Rechtsprechung in Gestalt des FG Nürnberg hat die Richtung vorgegeben. Diese gilt gleichermaßen auch für andere berufliche Feierlichkeiten z. B. anlässlich eines Dienstjubiläums. |

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AUSGABE: ASR 7/2023, S. 13 · ID: 49326782

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