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ArbeitsschutzNeues DGUV-Regelwerk zur Fahrzeuginstandhaltung

22.05.20235622 Min. Lesedauer IWW

| Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihr Regelwerk zur Fahrzeuginstandhaltung aktualisiert. Die überarbeitete DGUV Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“ beschreibt umfassend konkrete Präventionsmaßnahmen für spezifische Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und Arbeitsplätze in der Fahrzeuginstandhaltung. Gleichzeitig stellt sie die wichtigsten Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kfz-Werkstätten dar. |

Hintergrund | Seit der letzten inhaltlichen Aktualisierung der GDUV Regel 109-009 im Jahr 2006 haben eine Reihe neuer Technologien in der Fahrzeugtechnik Einfluss gefunden. Mit Einzug dieser neuen Technologien ging ebenfalls eine Entwicklung im Umfeld der Fahrzeuginstandhaltung einher, wie z. B. der Geräte und Maschinen für die Instandhaltung von Fahrzeugen sowie des Brand- und Explosionsschutzes. Die neue DGUV Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“ spiegelt den aktuellen Stand der Technik für alle Bereiche des Fachgebietes Fahrzeuginstandhaltung wider.

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AUSGABE: ASR 6/2023, S. 4 · ID: 49439411

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