BetriebsprüfungLohn- und umsatzsteuerliche Regeln bei Überlassung bzw. Übereignung von E-Fahrzeugen
| Die ertragsteuerlichen Begünstigungen bei der Überlassung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen an Mitarbeiter (z. B. als Dienstwagen) dürfen nicht für die Umsatzsteuer übernommen werden. Bisherige Berechnungen und Ermittlungen sind anzupassen. Das ist die Kernaussage der aktuellsten Anweisung aus der Finanzverwaltung. ASR erklärt Ihnen deshalb, wie Sie alle Überlassungsfälle richtig handhaben, um bei der nächsten Betriebsprüfung teure Nachzahlungen zu vermeiden. |
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AUSGABE: ASR 4/2022, S. 8 · ID: 48024365