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BetriebsveranstaltungLohn- und Umsatzsteuer bei Betriebsveranstaltungen – Acht Praxisfragen und ein Prüfschema

Top-BeitragAbo-Inhalt26.03.2024353 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Weihnachtsfeier, Sommerfest, Jubiläum, Firmenfeier & Co. – bei all diesen Betriebsveranstaltungen sind lohn- und umsatzsteuerrechtliche Vorgaben, Grenzwerte und Besonderheiten zu beachten. Sonst kann das Finanzamt Ihnen den Vorsteuerabzug versagen und bei Ihren Mitarbeitern Lohnsteuer erheben. Umso wichtiger ist die korrekte steuerliche Behandlung und Abrechnung. Dabei tauchen einige Fragen in der Praxis immer wieder auf. ASR benennt und beantwortet sie. |

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AUSGABE: ASR 4/2024, S. 15 · ID: 49963967

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