Veranstaltung/BetriebsveranstaltungKombinierte Teamevents mit betrieblichem und geselligem Teil – sind die Kosten steuerpflichtig?
| Viele Autohäuser veranstalten für Mitarbeiter kombinierte Teamevents. Bei diesen findet zunächst ein beruflich veranlasster Zielworkshop statt, dem eine Teambuildingaktivität folgt, in der das Erlernte vertieft werden soll. Während bei dem Zielworkshop der Arbeitscharakter regelmäßig im Vordergrund steht, kann die anschließende Teambuildingaktivität auch Freizeitcharakter haben. Die Gretchenfrage lautet: Liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor? ASR beantwortet die Frage. |
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AUSGABE: ASR 2/2025, S. 17 · ID: 50273962